Kritikpunkte
Allgemeines:
- Die Frage, WARUM gerade dort gebaut werden soll ist nicht ausreichend beantwortet! Ein Öffentliches Interesse an der Schaffung neuen Wohnraumes im Planungsgebiet ist nicht erkennbar.
- Die Stadt Worms hält sich nicht an die von ihr propagierten Thesen einer "Innen- vor Aussenentwicklung" bei der Stadtplanung. Es gibt ein Gesetz zur
Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 01.01.2007
Spezifisches:
- Die Lärmimission von Seiten der Bahnlinie ist für ein Baugebiet sehr hoch - passive Schallschutzmaßnahmen in den Gebäuden beseitigen den Lärm im Freien nicht. Geplant sind große Grundstücke mit Garten, so dass dem Außenbereich eine große Bedeutung zukommt.
- Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der künftigen Südumgehung der B47 über Worms wurde nicht berücksichtigt. Nach meinen Informationen ist keine Lärmschutzwand vorgesehen und der verkehr wird sein wie auf einer Autobahn, LKWs inklusive!
- Die Stellungnahme der Abteilung 3.05 ist in der Stadtratssitzung eine ältere als in der Bauausschussitzung gewesen.
Fragliches:
- Ist der Investor in der Lage ein solches Bauprojekt umzusetzten? Hat der Investor schon Erfahrungen auf solchem Gebiet?
- Wurden den Entscheidungsträgern in den relevanten Gremien Bauaussschuss und Stadtrat einseitige Unterlagen vorgelegt?
- Kannten die Entscheidungsträger bei der Abstimmung die Inhalte der Unterlagen? Standen sie unter Zeitdruck?
- Welche Argumente waren Ausschlaggebend für die Entscheidungen?
- Fällt das faunische Gutachten, das von der Stadt Worms verwendet wird, und das von dem "Investor" in Auftrag gegeben worden ist einseitig aus?
- Wird die Kritik der stadtinternen Abteilung 3.05 für Landwirtschaft und Naturschutz angemessen berücksichtigt?