Vom Deutschen Städte- und Gemeindebund
Neue Rahmenbedingungen für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden
Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft getreten. Mit ihm sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert worden. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden.
Sowohl aus ökologischen Gründen als auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gewinnt der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zunehmend an Bedeutung. Durch die beschlossenen Änderungen des Bau- und Planungsrechts können zukünftig innerorts wichtige Planungsvorhaben – vor allem für Arbeitsplätze, Wohnen und Infrastruktur – beschleunigt und vereinfacht durchgeführt werden. Dieser Bonus für die Innenentwicklung ist zugleich ein Beitrag zur weiteren Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und damit auch zum Boden- und Klimaschutz.
Quelle:
Deutscher Städte und Gemeindebund