Der Streit um den Bebauungsplan „Wei 7“ in Weinsheim verschärft sich weiter
Von Johannes Götzen
Der Streit rund um das geplante Baugebiet „Wei 7 Am See“ verschärft sich. Dr. Michael Zahn, Geschäftsführer der Profecto GmbH, die das Gebiet erschließen möchte, kündigte jetzt rechtliche Schritte gegen Bodo Ernst an. Er wirft dem Mitglied der dortigen Eigentümergemeinschaft vor, das Ansehen seiner Firma und des Gutachters, der das faunistische Gutachten für das Baugebiet erstellt hatte, zu beschädigen.
Bodo Ernst hatte vor wenigen Wochen erklärt, es erschrecke ihn, dass die Stadt ihre Entscheidungen weiterhin aufgrund des faunistischen Gutachtens von 2006 treffe, das im Auftrag der Profecto GmbH von einem Kaiserslauterer Büro erstellt worden war. Das Gutachten habe ein Drittel des Plan- und Baugebiets überhaupt nicht erfasst. Ernst hatte erklärt: „Mir wurde bestätigt durch einen Bearbeiter, dass keine Untersuchungen im Wäldchen und den Gebäuden durchgeführt wurden, ich kann dies auch eidesstattlich versichern.“
Hierzu stellt nun Dr. Zahn fest: „Das faunistische Gutachten wurde von einem anerkannten und auch öfter für die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd tätigen Gutachter aus Jockgrim erstellt. Ein Kaiserslauterer Büro ist mit der Ausarbeitung des B-Plans beschäftigt und hat nach einer mir vorliegenden Stellungnahme nie Kontakt zu Herrn Ernst oder sonstigen Anwohnern des Sees gehabt. Sowohl aus dem Gutachten selbst als auch aufgrund einer mir vorliegenden Stellungnahme des Gutachters ergibt sich, dass dieser sehr wohl den gesamten Bereich des Plangebiets untersucht und bewertet hat, eine besondere Artenschutzprüfung erfolgte hinsichtlich der Zauneidechsen. Das Gutachten - dies hat auch die SGD in Neustadt nach Überprüfung bestätigt - entspricht den damaligen Anforderungen, die an ein solches Gutachten gestellt wurden, und ist auch heute noch zutreffend.“ Dr. Zahn will nun beim Landgericht in Mainz einen Widerruf der Behauptungen von Bodo Ernst erreichen.
In unserer Berichterstattung über die Vertagung des Themas, das eigentlich am Mittwoch dieser Woche den Stadtrat hätte beschäftigen sollen, ist uns ein bedauerlicher Fehler unterlaufen: Gegen den Bebauungsplan ist noch kein Normenkontrollverfahren anhängig, dieses war bislang nur von der Eigentümergemeinschaft angekündigt worden, sollte der Bebauungsplan wirksam werden.
(QUelle: Wormser Zeitung)