Wormser Zeitung 17.02.2015

 

Plan WEI7 in Weinsheim ist „wirksam“

Von Susanne Müller

WEINSHEIM - „Der Antrag, den Bebauungsplan Am See/WEI7 für unwirksam zu erklären, wird abgelehnt“. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ging nun den Beteiligten, dem Sprecher der Anwohner, Bodo Ernst, dem Investor Dr. Michael Zahn, Geschäftsführer der Profecto GmbH, und auch der Stadt zu. „Eine Revision ist nicht zugelassen“, stellt das Gericht außerdem fest.

Die Anwohner am See in Weinsheim müssen hinnehmen, dass ihr Antrag, den Bebauungsplan WEI7 als unwirksam erklären zu lassen, gescheitert ist. Foto: pa/Schmitz

Die Anwohner am See in Weinsheim müssen hinnehmen, dass ihr Antrag, den Bebauungsplan WEI7 als unwirksam erklären zu lassen, gescheitert ist. Foto: pa/Schmitz

Der Anwohner, so begründet das Gericht seine Entscheidung, könne sich nicht auf einen gebietsübergreifenden Anspruch berufen, der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans verletzt sei. „Ein Schutz des Nachbarn vor einer (behaupteten) gebietsfremden Nutzung in einem angrenzenden Plangebiet besteht unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht“. Auch nicht „ansatzweise“, so das Gericht weiter, sei erkennbar, inwiefern durch die Realisierung des Bebauungsplans WEI7 der durch den Bebauungsplan „An der Ziegelhütte/WEI2“ festgesetzte Gebietscharakter eines reinen Wohngebiets, in dem das vom Antragsteller bewohnte Grundstück liege, verändert werden könne. „Allein schon, dass der Umstand, dass nach den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans vom Grundstück des Antragstellers aus gesehen nach Norden, Westen und Osten hin eine private Grünfläche vorgesehen ist, zeigt, dass eine Verschlechterung der Gebietsqualität nicht zu befürchten ist“.

Auch den Einwand des Anwohners, es entstehe künftig mehr Verkehrslärm, wollte das Gericht nicht gelten lassen. Wann eine „mehr als nur geringfügige Lärmzunahme“ vorliege, könne nicht anhand fester Maßstäbe beurteilt werden, sondern „nur anhand einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse“. Der durch den Bebauungsplan „generierte Verkehr“ sei nur An- und Abfahrtsverkehr des im östlichen Teil des Plangebiets vorgesehenen neuen Wohngebietes. „Im Übrigen ist ein Interesse an der Beibehaltung der bisher bestehenden Verkehrsverhältnisse dann nicht abwägungserheblich, wenn sich die Planung nur als Veränderung der allgemeinen Verkehrssituation darstellt, auf deren Fortbestand ein Einzelner nicht vertrauen kann“. Dass das nun überplante Gelände mit der verfallenen Ziegelei auf Dauer in seinem Dornröschenschlaf verbleiben und die Verkehrssituation daher unverändert fortbestehen würde, „könne nicht ernsthaft erwartet werden.“

Oberbürgermeister Michael Kissel zeigt sich gestern erfreut darüber, dass der Bebauungsplan „nun unanfechtbar“ sei, wollte sich aber ansonsten nicht weiter äußern.

Investor Zahn kündigte an, weiter erschließen zu wollen: „Wir haben ja auch schon Grundstücke verkauft, etwa die Hälfte im ersten Bauabschnitt“. Gegen das Urteil, so erklärte Zahn, der Rechtsanwalt ist, sei nun nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich – ob die Anwohner diesen Weg beschreiten wollten, wisse er nicht.

Bodo Ernst zeigte sich gestern überrascht. „Mir liegt das Urteil noch nicht vor, deshalb kann ich dazu nichts sagen“.