ARTENSCHUTZ "Am See"-Anwohner setzen sich für Erhalt des Wäldchens ein / Brief an OB Kissel
Lärm durch die nahe Bahnlinie Worms-Mannheim und der Naturschutz: Argumente, die die Anwohner des Wohngebietes "Am See" ins Feld führen, um eine weitergehende Bebauung zu verhindern - die weiter vorangetrieben wird, auf der jüngsten Sitzung des Bauaschusses erneut Thema war. Die Anwohnergemeinschaft hat nun an OB Michael Kissel geschrieben und ihre Argumente dargelegt.
"Wir Anwohner des Planungsgebietes Worms-Weinsheim ,Am See´ wenden uns ganz entschieden gegen die geplante 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Worms und die Bebauung dieses 4,5 Hektar großen Geländes, weil weder landesplanerische Maßgaben noch gesetzliche Grundlagen hinsichtlich der Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange eingehalten werden", schreibt Bodo Ernst als Sprecher der Gemeinschaft. Es sei nicht zu verstehen, warum derart "erhebliche Verletzungstatbestände" einem privaten Investor gestattet werden sollten, denn es lägen weder zwingende Gründe noch ein überwiegend öffentliches Interesse vor, was solche massiven Eingriffe rechtfertige.
Schon 2007, so zitiert Ernst aus einem Gutachten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, sei der Stadt empfohlen worden, die Flächenausweisungen "WEI 11A und "WEI 11B" nochmals zu überdenken. Die Fläche 11A - hierbei handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die überwiegend bebaut werden soll und im östlichen Planungsgebiet "Am See" liegt - sei bei der landespflegerischen Beurteilung als nicht geeignet und bei der städtebaulichen Beurteilung als bedingt geeignet eingestuft worden. Sie SGD empfehle weiter, diesen Bereich nicht weiter zu entwickeln, so Ernst.
An mehreren Bereichen seien Zauneidechsen nachgewiesen worden, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen. Eine größere Population befinde sich in dem dicht bewachsenen etwa 10 000 Quadratmeter großen Wäldchen im Westen des Planungsgebietes. In den vom Investor in Auftrag gegebenen Untersuchungen würden diese besonders schützenwerten Reptilien sowie die im Planungsgebiet reichlich vorkommenden Fledermäuse, Schlangen und weitere, gefährdete Vogelarten (etwa Greifvögel, Rebhühner) sowie Käfer und Libellen nicht erwähnt. "Die Erhebungen berücksichtigen nicht die Verschärfung des Artenschutzrechtes vom 31.12.2007."
Gerade aber durch dieses Wäldchen, "ein Gebiet, das als lokal bedeutsame, artenschutzrelevante Fläche eingestuft wurde", solle für die Erschließung ein zehn Meter breiter Korridor für eine Privatstraße geschlagen werden. Der Erhalt des zusammenhängenden Wäldchens dulde auf keinem Fall solch einen sinnlosen Eingriff in die Natur. Im Herbst könnten hier Hunderte von verschiedenen Zugvögeln beobachtet werden.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) aufgrund des internationalen Naturschutzrechts (FHH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) und einschlägiger Gerichtsurteile des europäischen Gerichtshofs seien für das gesamte Planungsgebiet, falls von der Bebauung nicht abgesehen werden sollte, dringend erforderlich, fordern die Anwohner.