Wormser Zeitung 05.11.2014

 

Platz für zehn Bungalows

 

Von Susanne Müller

WEI 7 Arbeiten auf Gelände „Am See“ haben begonnen / Protest von Anwohnern und Naturschutzbund

WEINSHEIM - Die Arbeiten auf dem Areal des Baugebiets WEI 7 zur Erschließung haben begonnen. Es wurde gebaggert und gerodet – Projektentwickler Dr. Michael Zahn sieht sich im Recht, er will trotz weiterer Proteste der „Eigentümergemeinschaft Am See“ zehn Flachdachbungalows auf „hochwertigen und ökologisch orientierten Grundstücken“ bauen.

Oberbürgermeister Michael Kissel betonte, die Arbeiten geschähen auf Grundlage eines gültigen Bebauungsplanes für das Areal, „es können dort also Rodungsmaßnahmen und der Abbruch des bestehenden Gebäudes erfolgen“. Auch die Errichtung einer Erschließungsstraße in Folge sei satzungsrechtlich gedeckt, „Dr. Zahn hält sich an die Vorgaben des städtebaulichen Vertrags“, so Kissel. Die Arbeiten seien naturschutzfachlich begleitet, „wir haben keine Rechtsgrundlage, einzuschreiten“ betonte der Oberbürgermeister.

Denn das hatte Bodo Ernst für die Eigentümergemeinschaft von der Stadt gefordert. Sie hatte verlangt, die Arbeiten im Bereich „des im Streit stehenden Bebauungsplanes unverzüglich zu unterbinden.“ Denn es dürften, so die Auffassung der Anwohner, bis zum endgültigen und rechtskräftigen Abschluss aller Verfahren keinerlei Maßnahmen auf dem Gelände begonnen werden. Rodungen und auch der Abbruch könnten nach dem städtebaulichen Vertrag zwar stattfinden, „aber die Einrichtung einer Erschließungsstraße im westlichen Plangebiet ist eine bauliche Maßnahme, und die ist untersagt“, so die Auffassung der Gemeinschaft. Den Einwand Dr. Zahns, die noch anhängige Normenkontrollklage eines Seeanliegers „außerhalb des Plangebiets“, sei unzulässig, schätzte Ernst anders ein: „Diese Möglichkeit besteht auch für Nachbarn, wir haben das Recht dazu, wenn entsprechende Gründe angeführt werden – und unsere Gründe sind gewichtig.“

Ernst kündigte gestern an, da die Stadt bis jetzt die Arbeiten nicht unterbunden habe, „werden wir bei Gericht eine einstweilige Anordnung beantragen“. „Die hat wohl keine Chance“, kommentierte dies OB Kissel, „denn der Bebauungsplan ist rechtsgültig.“

„Wir waren in Worms im Naturschutz schon mal weiter“, kommentierte Matthias Bösl vom Naturschutzbund Worms die Arbeiten, die er als „umweltpolitischen Rückfall in die 70er-Jahre“ bezeichnete. Städtebaulich und aus Gründen des Artenschutzes sei das Vorhaben nicht zu rechtfertigen und völlig unangemessen. „Es gibt keinerlei Erforderlichkeit, das Gelände zu bebauen, dem Erhalt von Lebensräumen und Tier- und Pflanzenarten ist gegenüber der Bebauung eindeutig der Vorrang einzuräumen.“

Der Naturschutzbund wolle nun „wieder einen anderen Kurs mit der Stadt Worms und seiner Bauabteilung“ fahren. Das Verhältnis sei eh einseitig zerrüttet. Die Bebauung und die damit einhergehenden Störungen der Tierwelt würden zu einer eklatanten Verschlechterung der Situation für diese Arten führen. „Es wird erhebliche Auswirkungen auf die Arten Nachtigall, Grünspecht, Pirol, Turteltaube, Zauneidechse und Fledermäuse geben. Andere Einschätzungen sind schlichtweg Augenwischerei.“

Die aktuellen Rodungen seien vorgezogene Baumaßnahmen und dürften laut städtebaulichem Vertrag jetzt noch nicht durchgeführt werden, „sie sind somit illegal“

 

Rodungsarbeiten

 

(Quelle: Wormser Zeitung)