Wormser Zeitung 02.10.2015
Bald Baustopp auf WEI7 ?
Die Profecto GmbH hat auf ihrem Teilstück schon Vorarbeiten geleistet.
Foto: Ernst
STADTRAT Gremium beschließt Aufstellung eines neuen Bebauungsplans und Veränderungssperre
von Susanne Müller
WEINSHEIM - Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich – nur die SPD-Fraktion enthielt sich – beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Gebiet WEI 7 einzuleiten. Außerdem wurde zur „Sicherung der Bauleitplanung“ eine Veränderungssperre befürwortet. Wenn dieser politische Beschluss von der Verwaltung veröffentlicht ist, ist es der Profecoto GmbH nicht mehr möglich, auf dem Areal am See weiter Bauarbeiten durchzuführen.
Kritik an Profecto
Die CDU-Fraktion hatte den entsprechenden Antrag formuliert, „da wir uns als politisches Gremium nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen wollen“, erklärte Fraktionssprecher Dr. Klaus Karlin. Von dem Besitzer der etwa halben Fläche des Plangebiets nämlich, Dr. Michael W. Zahn. Der halte Vorgaben des städtebaulichen Vertrages nicht ein, der der Stadt wichtige Ergänzungen des Bebauungsplans enthält – etwa zu Fragen des Umweltschutzes und der Entwässerung. Und der auch die Vorgabe missachte, dass erst mit Bauarbeiten begonnen werden dürfe, wenn die Bestandskraft des Bebauungsplans eintritt. Dies sei noch nicht geschehen, da bislang über mehrere gerichtliche Instanzen von Anwohnern gegen den Plan gestritten worden sei.
„Das ist aber für uns nicht relevant“, erklärte Klaus Karlin. Die CDU wolle mit dem Antrag, die Arbeiten auf dem Gebiet zu stoppen, erreichen, dass die Vorgaben eingehalten würden, die die Stadt für das Areal im Auge habe. Es sei im Vorfeld lange diskutiert worden über das Gebiet „Am See“, „und trotz aller Bedenken ist der Bebauungsplan für die Gesamtstadt so in Ordnung – aber das, was wir vereinbart hatten, auch im städtebaulichen Rahmenvertrag, ist der äußerste Kompromiss, den wir mittragen konnten“.
Es sei nicht länger hinnehmbar, dass der Inhaber der Profecto GmbH ständig gegen Vorgaben verstoße – dies sei auch deshalb möglich, weil der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor des Plangebietes inzwischen „in Wegfall“ sei. Übersetzt heißt das so in Juristendeutsch Formulierte: Dr. Zahn muss sich derzeit auch nicht an die Vorgaben halten, die darin festgelegt sind. Somit seien durch den Stadtrat beschlossene Maßnahmen, etwa des Arten- und Umweltschutzes sowie der Entwässerung nicht mehr rechtswirksam sichergestellt, erläuterte Karlin. Deutlich wurde auf der Sitzung etwa, dass die Profecto schon einen Antrag gestellt hat, das Oberflächenwasser in den Kanal einleiten zu können anstatt der Vorgabe zu entsprechen, es versickern zu lassen.
Der CDU-Fraktionschef ließ in diesem Zusammenhang auch kein gutes Haar an der Verwaltung. Diese sei nicht in der Lage gewesen, einen Vertrag so zu gestalten, dass er rechtswirksam sei. Es sei schon lange bekannt, dass dadurch Profecto auf seiner Fläche des Areals entgegen Vorgaben des städtebaulichen Vertrages arbeiten könne und dies auch mache – „aber man ist nicht eingeschritten“, so Karlin. Um sicherzustellen, dass der Bebauungsplan mit all seinen Vorgaben erhalten bleibt, habe die CDU nun diese Form der Notbremse gewählt. Damit solle auf die Eigentümer Druck ausgeübt werden, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen und so die Rechtsgrundlage wieder herzustellen, die der Stadtrat so beschlossen hatte.
Die CDU erhielt für ihr Anliegen Zustimmung von FWG/Bürgerforum, Grünen und FDP. So erklärte Karl Müller (Bürgerforum), dass er für die Aufhebung des Bebauungsplanes sei: „Wir wollten den nie haben, es ist nicht in Ordnung, was sich dort städtebaulich entwickelt“. David Hilzendegen (Grüne) betonte, seine Fraktion stimme ebenfalls dem Antrag zu, die Seriosität des Partners Profecto sei anzuzweifeln. Dr. Jürgen Neureuther (FDP) erklärte, seine Partei habe schon lange Zweifel an der Zuverlässigkeit des Investors.
- WEI 7
Die Flächen, die im Bereich des Baugebietes WEI 7 liegen, gehören zwei Eigentümern. Dr. Michael W. Zahn (Profecto GmbH) und der Deutsche Wohnen AG, die etwas mehr als die Hälfte besitzt, ein 15 000 Quadratmeter großes Grundstück in direkter Nachbarschaft zum Grundstück der Profecto GmbH.
Ein Sprecher der Deutsche Wohnen AG teilte auf WZ-Nachfrage hin mit: „Wir führen derzeit Gespräche zur Erschließung mit der Stadt Worms und der Profecto GmbH.“
(Quelle: Wormser Zeitung)