Wormser Zeitung 02.06.10

 

„Verstoß gegen Verordnung“

Von Susanne Müller

 

BAUGEBIET-STREIT Weinsheimer Nachbarn des Gebiets „Am See“ schreiben an Innenminister Bruch

Die Eigentümergemeinschaft „Am See“ hat sich nun „ganz nach oben“ gewandt: Bodo Ernst und sein Mitstreiter Dr. Wolfgang Karl-Schuch schickten im Auftrag der Interessengemeinschaft ein Schreiben nach Mainz, an das Ministerium des Inneren und hier direkt an Minister Karl Peter Bruch.

Noch immer sind die Anwohner des geplanten Baugebietes „WEI 7“ nicht damit einverstanden, dass sie vielleicht neue Nachbarn bekommen werden. Dies aber nicht aus niederen Beweggründen, sondern weil sie um die Natur fürchten, die sogar mit Rote-Liste-Arten „Am See“ eine gute Heimat gefunden hat. „Sehr geehrter Herr Minister, obwohl die Aufstellung von Bebauungsplänen eine ureigene Aufgabe einer Stadt ist, möchten wir Sie in diesem besonderen Fall bitten, gegen diese - aus unserer Sicht rechtswidrige Bebauungsplanung und Änderung des Flächennutzungsplans einzuschreiten“, so Ernst.

„Bebauungsplanung rechtswidrig“

Die Initiative sah sich veranlasst, an den Minister zu schreiben, da sie mit einer Antwort aus dem Rathaus nicht zufrieden war. OB Michael Kissel hatte die Bürger beschieden, dass als nächster Verfahrensschritt die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes anstehe. „Ihre Anregungen werden in diesen Verfahrenschritt einbezogen, sorgfältig geprüft und dem Bauauschuss sowie dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt“.

Die See-Anwohner ist damit bei weitem nicht einverstanden. „Sehr geehrter Herr Minister,“ schreiben sie nach Mainz, „am 15. Oktober 2008 trat zwar die Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm in Kraft, aber wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Stadt wiederum eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Bebauung in Weinsheim „Am See“ plant, die den Zielen der neuen Landesverordnung und die der nachhaltigen Siedlungsentwicklung vollständig widerspricht.“

Außerdem habe die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mehr als ein Drittel des geplanten Baugebietes als nicht geeignet eingestuft, der Bereich solle städtebaulich nicht weiter entwickelt werden, habe die behörde vorgeschlagen. Die Stadt ignoriere auch gegen die Bauplanung gerichtete Stellungnahmen der Naturschutzverbände BUND und NABU, des Fachbeirates Naturschutz sowie Proteste des Bündnis 90/Die Grünen und insbesondere die EU-Richtlinien, das Bundesnaturschutzgesetz von 2010 und damit den Natur- und Artenschutz

Stadt ignoriert Stellungnahmen

„Wesentliches Anliegen der Anwohner ist der Schutz des Wäldchens (Biotop)“, betonen die Briefe-Schreiber. Hier hätten viele selten gewordene Pflanzen und Tiere einen Platz gefunden, die in diesem Bereich vorkommenden Tiere seien nach dem Bundesnaturschutzgesetz und als Anhang-Arten der FFH (Flora-Fauna Habitat) und Vogelschutzrichtlinien der EU streng geschützt, „sie stehen teilweise auf der Roten Liste und sind vom Aussterben bedroht oder gefährdet“.

Zur Not Klärung vor Gericht

Die Stadt betreibe aber weiterhin die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes. „Falls es zu einer Offenlage kommen sollte, sind von unserer Seite rechtliche Auseinandersetzungen mit der Stadt leider vorprogrammiert, weil die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht angemessen berücksichtigt werden sowie eindeutig gegen die Landesverordnung verstoßen wird.“

(Quelle: Wormser Zeitung 02.06.10)